Allgemeine Geschäftsbedingungen

Andreas Dohrmann Consulting – Personalberatung
Escher Straße 75
50259 Pulheim
Mobil: +49 151 – 2347 1397
office@shk-personalberatung.de

I. Allgemeines

1. Andreas Dohrmann Consulting – nachfolgend ADC – erbringt Leistungen der Personalberatung ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). ADC unterstützt den Auftraggeber – nachfolgend Kunde – bei der Rekrutierung von Personal.

2. Abweichende Vereinbarungen (z. B. im Executive Search) sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt ebenfalls für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

3. ADC verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kandidatenbezogene Daten werden ausschließlich mit deren Zustimmung und nur zu dem vereinbarten Zweck weitergegeben.

4. Sämtliche von ADC bereitgestellten Kandidateninformationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5. Der Kunde stellt ADC sämtliche für die Suche erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

6. Teilt der Kunde ADC nicht mit, dass ein Kandidat sich bereits unabhängig beworben hat, und erfolgt dennoch eine Einstellung, entsteht der volle Honoraranspruch.

7. Als Vermittlung gilt auch jede Einstellung innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Vorstellung eines Kandidaten.

II. Vergütung

1. Das Vermittlungshonorar beträgt 28 % des vereinbarten Bruttojahreseinkommens des Kandidaten. Zu Projektbeginn stellt ADC eine Startrechnung über 5.000 € zur Durchführung von Medienkampagnen.

2. Berechnungsgrundlage ist das gesamte Bruttojahreseinkommen einschließlich variabler Vergütungsbestandteile. Boni ab dem zweiten Beschäftigungsjahr werden anteilig berücksichtigt.

3. Bei einem Projektabbruch wird eine Abbruchgebühr in Höhe von 10 % des prognostizierten Jahresgehalts fällig, abzüglich bereits geleisteter Startzahlungen.

4. Bei Jahresgehältern unter 40.000 € gilt eine Mindestprovision von 10.000 €.

5. Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses.

6. Der Kunde informiert ADC unverzüglich über den Vertragsabschluss sowie über die vereinbarte Vergütung.

7. Erfolgt keine Mitteilung des Kunden, ist ADC berechtigt, ein marktübliches Gehalt als Berechnungsgrundlage anzusetzen.

III. Executive Search

1. Für Executive-Search-Projekte gelten gesonderte vertragliche Regelungen (Retained Search).

IV. Interim & Contract Management

1. ADC übernimmt keine Haftung für Arbeitsergebnisse von Interim- oder ContractManagern.

2. Die Provision beträgt in der Regel 28 % des monatlich abgerechneten Betrags.

V. Kosten

1. Reisekosten von Kandidaten trägt der Kunde.

2. Reisekosten von ADC innerhalb Deutschlands werden von ADC selbst übernommen.

3. Darüber hinausgehende Reisekosten werden gesondert berechnet.

4. Sonderleistungen (z. B. Printanzeigen, Tests, Gutachten) sind im Voraus separat zu vereinbaren.

VI. Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

2. Auf Verlangen sind Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.

2. Eine Zahlung gilt mit Gutschrift als erfolgt.

3. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

VIII. Haftung

1. ADC übernimmt keine Gewähr für die Richtig- oder Vollständigkeit von Angaben der Kandidaten.

2. Eine Garantie für die Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten besteht nicht.

3. ADC haftet nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

IX. Auftragsbeendigung

1. Der Kunde kann den Auftrag jederzeit beenden; bereits entstandene Kosten sind vollständig zu erstatten.

X. Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Unwirksame Klauseln werden durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt.

XI. Sonstiges

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pulheim.

—

Pulheim, Stand Dezember 2025

Nach oben scrollen